#googleads#onlinemarketing#sea#seo

Google Consent Mode V2 – das Pflicht-Update

Google Consent Mode v2 - Blogartikel

Die Europäische Union hat mit dem Digital Markets Act (DMA) Anpassungen der Tracking-Einstellungen zur Pflicht gemacht. Als Reaktion darauf hat Google den Consent Mode V2 entwickelt, der seit dem 6. März 2024 für alle Werbetreibenden und Websitebetreibenden verpflichtend ist.

Der Google Consent Mode V2, auch bekannt als Einwilligungsmodus, fungiert als Bindeglied zwischen dem Cookie-Consent-Tool und Google. Er überträgt die Cookie-Einstellungen der Nutzer an den Google Tag Manager, der das Website-Tracking verwaltet. Dadurch können die Datenschutzeinstellungen der Nutzer besser berücksichtigt und verarbeitet werden. 

Sobald ein Nutzer seine Einwilligungspräferenzen aktualisiert, wird dies vom Cookie-Consent-Tool erfasst und an den Google Tag Manager übermittelt. Der Google Tag Manager leitet diese Informationen dann in Echtzeit an die relevanten Google-Dienste weiter. Diese dynamische Anpassung ermöglicht es Google, die Datenerfassung und -verarbeitung anzupassen, um die Datenschutzanforderungen zu erfüllen und gleichzeitig nützliche Einblicke zu gewährleisten, selbst wenn vollständige Tracking-Einwilligungen fehlen.

Wenn ein Nutzer beispielsweise seine Zustimmung zu Marketing-Cookies verweigert, sorgt der Consent Mode dafür, dass Google Analytics keine Cookies setzt, die eine Identifikation des Nutzers ermöglichen. Stattdessen werden nur aggregierte und anonymisierte Daten erfasst.

Bisher war die Nutzung des Google Consent Modes V2 freiwillig. Mit den neuen Vorschriften der Europäischen Union wird er jedoch zur Pflicht. Google stellt sicher, dass eine differenzierte Einbeziehung der Nutzereinwilligung in die Datenerhebung nur durch die Verwendung des Consent Mode Version 2 gewährleistet ist.

Marleen ARISE Online Marketing Stuttgart

“Der Google Consent Mode V2 ist Pflicht für alle Werbetreibenden, die Google Ads und Google Analytics nutzen.”

Im Vergleich zur vorherigen Version werden nun zwei zusätzliche Parameter mit der Nutzer-Einwilligung übermittelt. Diese neuen Parameter sollen einen datenschutzkonformen Umgang mit den Entscheidungen der Nutzer sicherstellen.

Die bereits vorhandenen Parameter sind „analytics_storage“ und „ad_storage“, die regeln, ob Daten zu Analysezwecken gespeichert werden dürfen bzw. ob das Setzen und Lesen von Cookies zu Werbezwecken erlaubt ist.

In Version 2 des Google Consent Mode werden die Parameter „ad_user_data“ und „ad_personalization“ hinzugefügt:

„ad_user_data“ bestimmt, ob Nutzerdaten zu Werbezwecken an Google übermittelt werden dürfen.

„ad_personalization“ regelt, ob personalisierte Werbung aktiviert werden darf, zum Beispiel Remarketing.

Die Parameter des Google Consent Mode v2
Die Parameter des Google Consent Mode v2

Bei der Einrichtung des Consent Mode V2 ist es wichtig zu entscheiden, ob die Advanced oder Basic Variante genutzt werden soll. Beide erfüllen die Richtlinien des DMA, unterscheiden sich jedoch in der Verarbeitung der Nutzereinwilligung.

Google Tags werden blockiert und erst geladen, wenn der Nutzer seine Zustimmung erteilt. Wenn der Nutzer seine Zustimmung verweigert, bleibt das Tracking deaktiviert, und es werden keine Daten an Google gesendet. Durch die Daten von Nutzern, die zugestimmt haben, kann Google verlorengegangene Conversion-Daten modellieren.

Google Tags werden bereits geladen, bevor der Nutzer seine Zustimmung gibt. Selbst wenn der Nutzer seine Zustimmung verweigert, werden die Tags dennoch ausgelöst und durch anonymisierte Pings an Google gesendet. Durch diese anonymisierten Pings und die Daten von Nutzern, die zugestimmt haben, kann Google verlorengegangene Daten noch genauer modellieren.

Die Nichtnutzung oder Nichtumstellung auf Consent Mode V2 kann zu Verstößen gegen die Bestimmungen des DMA führen. Dies kann zur Sperrung Ihres Google Ads Kontos oder zu Abmahnungen führen und Auswirkungen auf Ihre Google Ads Kampagnen sowie die Websiteanalyse haben. Sie müssen mit dem Verlust zahlreicher Daten rechnen, die für eine präzise Optimierung Ihrer Google Ads Kampagnen erforderlich sind. Die Verwendung von Remarketing und die gezielte Ansprache verschiedener Zielgruppen ist dann nicht mehr möglich.

Betroffene Funktionen sind unter anderem:

  • Allgemeine Remarketing-Listen
  • Kundengruppenabgleich (einschließlich kundenbasierte Listen)
  • YouTube Remarketing
  • Google Analytics 4 Zielgruppen
  • Nachfragegenerierung für Lookalike-Segmente

Wir hoffen, dass Ihnen dieser Beitrag einen klaren Einblick in die Bedeutung und Funktionsweise des Google Consent Mode V2 gegeben hat. Bei Fragen oder benötigen Sie Hilfe beim Einrichten? Dann nehmen Sie gleich Kontakt mit uns auf!